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Endlich auch im Kaffeehaus arbeiten

In Österreich soll aus dem Homeoffice- ein Telearbeitsgesetz werden. Damit könnten auch der Garten, das Kaffeehaus oder die Wohnung des Partners als Arbeitsplatz genutzt werden.

Homeoffice ja oder nein? Das Thema ist in vielen Betrieben noch lang nicht ausdiskutiert. Das Arbeiten von zu Hause aus ist für Arbeitnehmende wie Arbeitgeber weiter ein Eiertanz. Auch weil das derzeit geltende Homeoffice-Gesetz, das in Österreich pandemiebedingt im April 2021 in Kraft getreten ist, stark einschränkt.

Nur die eigenen vier Wände gelten legal und unfallversichert als externer Arbeitsplatz. Wer also etwa im Garten, in der Wohnung des Partners oder im Zug am Laptop sitzt und arbeitet, tut das derzeit außerhalb der geltenden Regelungen. Ein Umstand, der blockiert - und nun bald Geschichte sein soll.

Das Homeoffice-Gesetz in Österreich soll auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Wirtschaftsminister Martin Kocher schickte Anfang der Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung. Damit könnte künftig auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände, etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus, möglich werden - egal, in welchem Bundesland man gerade unterwegs ist. Der Versicherungsschutz wurde im Rahmen der Novelle entsprechend angepasst.

Für Beschäftigte, die ihren Partner im EU-Ausland haben und auch dort arbeiten wollen, gilt laut Wirtschaftsministerium die EU-Regelung, dass 25 Prozent der Arbeitszeit versicherungstechnisch gedeckt sind. Die Arbeit außerhalb der EU ist im Entwurf für das Telearbeitsgesetz nicht berücksichtigt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. Mai. Beschlossen werden soll das Gesetz noch vor dem Herbst, in Kraft treten soll es im Jänner 2025.

Arbeitsrechtlich und als Basis braucht es für die Telearbeit freilich - so wie fürs Homeoffice - eine Einzel- oder Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Gerade hier läuft es laut AK derzeit wieder eher unrund. Man erlaubt zwar, "aber man wird als Mitarbeiter wieder etwas schief angeschaut und als Minderleister gesehen, wenn man ins Homeoffice geht", sagt der Salzburger AK-Arbeitsrechtsexperte Heimo Typplt. In den Betrieben sieht er derzeit "eher eine Geneigtheit, dass man Homeoffice nicht ausweitet", und Diskussionen darüber, Vereinbarungen wieder aufzukündigen.

Die Arbeitnehmer hätten in der Vergangenheit vom Fachkräftemangel profitiert, sagt Typplt, "die Leute suchten sich rasch etwas anderes, wenn Homeoffice im Unternehmen nicht möglich war". Mit den nun wieder steigenden Arbeitslosenzahlen schwinde dieser Vorteil, "die Arbeitgeber können wieder mehr Bedingungen stellen". Dabei zeigten Studien zu Vertrauensarbeitszeiten deutlich, dass Beschäftigte im Homeoffice tendenziell sogar mehr arbeiteten als im Büro. Und werde Homeoffice geschickt organisiert, könnten Betriebe etwa durch Büroverkleinerungen Kosten sparen.

Dass Wunsch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind, zeigt auch eine jüngste Umfrage von Xing und Forsa unter Berufstätigen in Österreich. Demnach hat knapp mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, rund ein Viertel berichtet von zuletzt wieder vermehrten Einschränkungen. Andererseits gehört die Möglichkeit auf Homeoffice für 40 Prozent der Arbeitnehmenden zu den Top-3-Kriterien bei der Wahl eines neuen Arbeitgebers.

Über das Hauptmotiv, Homeoffice zu nutzen, gibt eine vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Evaluierung Aufschluss. Der Großteil schätzt demnach die Wegzeitersparnis an den Arbeitsplatz, aber auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Durchschnitt arbeiten jene, die dürfen, zwei Tage die Woche von zu Hause aus. 90 Prozent der befragten Führungskräfte waren mit der Arbeitsleistung zufrieden, jeder zweite Betrieb wünschte sich eine Flexibilisierung des Arbeitsortes.

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